Weitere Informationen zur GTS Louise Schroeder finden Sie auf ihrer Internetseite.
Bei entschuldigter Abwesenheit oder Krankheit Ihres Kindes bekommen Sie eine Gutschrift für das Mittagessen. Es gelten die Regeln, die Sie im Rahmen des Lastschriftverfahrens erhalten haben.
Bitte melden Sie die Abwesenheiten bis zum zweiten Werktag des folgenden Monates, später erfolgende Abwesenheitsmeldungen werden nicht gutgeschrieben.
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